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Betriebliche Erst Helfer

Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall adäquate Erste Hilfe geleistet werden kann, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelfer ausbilden zu lassen.

Jedes Unternehmen das zwischen 2 und 20 (anwesenden) Mitarbeitern hat, muss stets mindestens ein Ersthelfer unter den anwesenden vorweisen können. Bei mehr als 20 (anwesenden) Mitarbeitern müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Belegschaft eine gültige Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen können. Die dafür entstehenden Kosten werden in der Regel von den Gesetzlichen Unfallkassen, sowie den Berufsgenossenschaften übernommen.

Im Rahmen der Schulung von Betrieblichen Ersthelfern, müssen die entsprechenden Mitarbeiter zunächst eine Grundausbildung absolvieren und die erworbenen Kenntnisse alle zwei Jahre durch eine Fortbildung auffrischen. Beider Kurse umfassen 9 Unterrichtseinheiten (UE) und dauern einen Tag.

Die Ausbildung von betrieblichen Erst Helfern darf nur von sogenannten ermächtigten Stellen, durchgeführt werden. Die DLRG Norderstedt e.V. ist seit 2009 als ermächtigte Stelle zugelassen.

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